Rechtsprechung
   LG Hannover, 30.04.2008 - 11 O 126/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,39287
LG Hannover, 30.04.2008 - 11 O 126/07 (https://dejure.org/2008,39287)
LG Hannover, Entscheidung vom 30.04.2008 - 11 O 126/07 (https://dejure.org/2008,39287)
LG Hannover, Entscheidung vom 30. April 2008 - 11 O 126/07 (https://dejure.org/2008,39287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,39287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus LG Hannover, 30.04.2008 - 11 O 126/07
    Die eine eigene Aufklärungspflicht auslösende Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen ( BGH, Urteil v. 16.05.2006, Az. XI ZR 6/04 ).

    Ein institutionalisiertes Zusammenwirken ist gegeben, wenn zwischen Verkäufer oder Fondsinitiator, den von ihnen beauftragten Vermittlern und der finanzierenden Bank ständige Geschäftsbeziehungen, etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrages oder konkreter Vertriebsabsprachen, bestanden (BGH, XI ZR 6/04, Abs. 53).

  • LG Hannover, 09.01.2008 - 11 O 142/07

    Eigenständige Aufklärungspflicht seitens der eine Fondsbeteiligung finanzierenden

    Auszug aus LG Hannover, 30.04.2008 - 11 O 126/07
    Wenn absehbar ist, dass die in der Prognoserechnung angenommenen Prämissen zumindest für die absehbare Zeit so nicht realisierbar sind, wie soll dies im weiteren Vertriebsprozess kommuniziert werden?" In ihrem Antwortschreiben vom 29.05.2000 nahm die R.M. GmbH Bezug auf ein an die Beklagte gerichtetes Schreiben vom 10.05.2000 (im Parallelverfahren 11 O 142/07 vorgelegt als Anlage B4, Bl. 115 d.A.) und führte im Übrigen aus, dass für die "Mindererträge" des Fonds "im Wesentlichen das Objekt M. Straße ... verantwortlich" sei (Anlage A15, Bl. 97 d.A.).

    Dies ergibt sich z.B. auch aus dem - der Kammer aus Parallelverfahren bekannten - Schreiben der R. vom 14.04.2000 (im Parallelverfahren 11 O 142/07 vorgelegt als Anlage A14, Bl. 158 d.A.), mit dem der Beklagten die aktuellen Vermietungsstände des streitgegenständlichen Fonds, der Soll-/Ist-Vergleich für das Jahr 1999, das Protokoll der Gesellschafterversammlung und auch der Geschäftsführungsbericht übersandt wurden.

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus LG Hannover, 30.04.2008 - 11 O 126/07
    Soweit die Kammer bislang die Auffassung vertreten hat, dass der Beginn der Verjährungsfrist im Rahmen der Übergangsvorschriften kenntnisunabhängig zu beurteilen sei, wird diese Rechtsprechung in Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 23.01.2007 (Az. XI ZR 44/06) - insbesondere auch aus Gründen der Rechtssicherheit - aufgegeben.
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus LG Hannover, 30.04.2008 - 11 O 126/07
    Ausgangspunkt ist dabei, dass die Verjährung für jeden Beratungsfehler und jede sonstige Pflichtverletzung gesondert zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urt.v. 09.11.2007, V ZR 25/07 ).
  • BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05

    Bindung des Berufungsgerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus LG Hannover, 30.04.2008 - 11 O 126/07
    Diese Grundsätze gelten - wie der BGH mit Urteil v. 21.11.2006, Az.: XI ZR 347/05 klargestellt hat - auch bei einem verbundenen Geschäft, wenn die außerhalb des Verbunds stehenden Fondsinitiatoren oder Gründungsgesellschafter die arglistige Täuschung begangen haben und die Klägerin mit ihnen in institutionalisierter Art und Weise zusammengewirkt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht